Abstimmungsvorlage für den 28. September 2025: kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

Dieser Bundesbeschluss zielt darauf ab, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften zu erheben oder anzupassen. Hier sind die potenziellen Vorteile und Nachteile:

Vorteile

  • Erhöhung der kantonalen Einnahmen: Die Einführung oder Anpassung einer Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften könnte den Kantonen zusätzliche finanzielle Mittel verschaffen. Diese Einnahmen könnten für öffentliche Dienstleistungen, Infrastrukturprojekte oder zur Reduzierung anderer Steuern verwendet werden.

  • Lenkungswirkung gegen Immobilienspekulation: Eine höhere Besteuerung von Zweitliegenschaften könnte die Spekulation mit Immobilien, insbesondere in touristischen Gebieten oder begehrten Wohnlagen, unattraktiver machen. Dies könnte dazu beitragen, die Preise auf dem Immobilienmarkt zu stabilisieren oder den Erwerb von Wohneigentum für Einheimische zu erleichtern.

  • Förderung der Nutzung von Wohnraum: Wenn Zweitliegenschaften stärker besteuert werden, könnte dies Eigentümer dazu motivieren, diese Liegenschaften eher zu vermieten oder zu verkaufen, anstatt sie leer stehen zu lassen. Dies könnte zur Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen.

  • Steuerliche Gerechtigkeit: Aus Sicht mancher könnte die Besteuerung von Zweitliegenschaften als gerechter empfunden werden, da sie diejenigen stärker zur Kasse bittet, die über mehr Immobilienbesitz verfügen.

Nachteile

  • Belastung für Eigentümer von Zweitliegenschaften: Für Eigentümer von Zweitwohnungen, Ferienhäusern oder auch Geschäftsliegenschaften (je nach Definition) bedeutet dies eine zusätzliche finanzielle Belastung. Dies könnte insbesondere Rentner oder Familien betreffen, die eine Zweitwohnung zur Erholung nutzen.

  • Mögliche negative Auswirkungen auf den Tourismus: In touristischen Regionen, in denen viele Zweitwohnungen existieren, könnten höhere Steuern die Attraktivität für Investitionen in Ferienimmobilien mindern. Dies könnte langfristig negative Auswirkungen auf die Tourismusbranche haben, da weniger investiert oder gebaut wird.

  • Administrative Komplexität: Die Einführung und Verwaltung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften könnte für die Kantone und Gemeinden einen erhöhten administrativen Aufwand bedeuten, um die Definition von Zweitliegenschaften, die Bewertungsgrundlagen und die Erhebungsprozesse festzulegen und umzusetzen.

  • Verzerrung des Immobilienmarktes: Die Steuer könnte ungewollte Effekte auf den Immobilienmarkt haben, indem sie beispielsweise Eigentümer dazu veranlasst, Zweitliegenschaften auf den Markt zu werfen, was zu einem Überangebot in bestimmten Segmenten führen könnte.

  • Gefahr der Doppelbesteuerung: Es muss sichergestellt werden, dass keine unfaire Doppelbesteuerung entsteht, wenn Liegenschaften bereits auf andere Weise besteuert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Auswirkungen stark davon abhängen, wie die einzelnen Kantone diese Steuer ausgestalten würden, da der Bundesbeschluss den Kantonen die Kompetenz dazu gibt, aber nicht zwingend eine Steuer vorschreibt oder deren Ausgestaltung detailliert festlegt.