Lokale Malerfirmen statt APG: neue Plakatlösung beschlossen

Der Rat sprach sich für eine neue Regelung aus, die auf gemeindeeigene Ständer und lokale Firmen setzt.

Von Gregor Szyndler

Wer für ein politisches Amt kandidiert, braucht Sichtbarkeit im öffentlichen Raum – auch mit Plakaten. Politische Plakate sorgten in der Einwohnerratssitzung für Diskussionen. Kevin Lancashire (FDP) kritisierte in seinem Postulat «Mehr Wirkung, weniger Aufwand – Optimierung der Wahlplakatierung» das aktuelle System: Verspätete Plakatlieferungen durch Parteien sorgen für leere Werbeflächen, Doppelplatzierungen reduzieren die Anzahl der Standorte und starre Abläufe der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) bremsen den Aushang. «Der vorliegende Antrag adressiert Schwachstellen der aktuellen Plakatierungspraxis, die eine optimale Nutzung der Plakatstellen behindern und die Sichtbarkeit der Wahlwerbung einschränken», stand in den Unterlagen.

Gemeindepräsidentin Caroline Rietschi (SP) führte durch das Traktandum. Der Gemeinderat verteidigt das bestehende Modell, prüft aber Anpassungen, die den Parteien mehr Spielraum geben. Die Debatte traf einen wunden Punkt: Wer bestimmt Tempo und Präsenz im Wahlkampf – die Parteien oder die Vorgaben der APG? Die Diskussion reichte über Logistik hinaus und berührte die Grundlagen politischer Kommunikation im öffentlichen Raum. Solange Binningen bei der Plakatierung mit der APG zusammenarbeitet, bleiben Fristen und Abläufe weitgehend unveränderbar. Die APG gibt Termine vor, erlaubt nur ihren eigenen Mitarbeitenden das Plakatieren und macht das Nachfüllen leerer Flächen aufwendig.

Drei Modelle zur Auswahl

Der Gemeinderat präsentierte drei mögliche neue Varianten. Modell 1 setzt auf gemeindeeigene Ständer und einen lokalen Malerbetrieb fürs Plakatieren. Modell 2 kombiniert gemeindeeigene Ständer mit Selbstplakatierung durch die Parteien. Modell 3 erlaubt die 2019 verbotene Wildplakatierung wieder. Der Gemeinderat empfahl Variante 2, da sie günstiger sei als Modell 1 und den Parteien mehr Flexibilität biete.

GLP-Fraktionspräsident Gian Kamber bevorzugte Modell 1 und lehnte die Wiedereinführung der Wildplakatierung ab. Roman Oberli (SVP) hingegen bedauerte das Verbot der Wildplakatierung und sah in der aktuellen Regelung Vorteile für die Ratslinke. Die SVP-Fraktion sprach sich für Modell 1 aus. Sirin Hauri (Grüne-/EVP-Fraktion) lehnte alle drei Vorschläge ab und plädierte wie Karin Müller (SP) für den Status quo. Müller wies darauf hin, dass die bestehende Regelung keinen Vorteil für die Linke bringe. «Das ist eine Frage der Organisation», sagte sie. «Wir haben grössere Probleme als leere Plakatstellen, weil gewisse Parteien es nicht schaffen, interne Termine zu koordinieren.» Die SP wollte keine zusätzlichen Steuergelder für die Plakatierung ausgeben.

Lokales Gewerbe fördern

Jonas Lüthi (FDP) kritisierte leere Plakatflächen und unklare Fristen. Obwohl sein liberales Herz eher für Modell 2 schlage, unterstützte er Variante 1 wegen der Flexibilität und der Förderung des lokalen Gewerbes. Mitte, GLP, SVP und FDP stimmten für Variante 1. SP, Grüne und EVP für den Status quo. Am Ende setzte sich Variante 1 durch. Der Entscheid bringt einmalige Investitionen von 50'000 Franken für neue Plakatständer und jährlich 27'500 Franken Kosten für Einlagerung, Auf-/Abbau sowie Reinigung der Ständer und Kosten für den Malerbetrieb in Höhe von 4000 Franken pro Jahr mit sich.

Umstrittene Leuchtreklamen

Ein dringliches Postulat von Jonas Lüthi la Roche (FDP) sorgte für Aufregung im Einwohnerrat: «Gesetzeswidrig aufgestellte Leuchtwerbung am Strassenrand». Lüthi fragte, wie der Gemeinderat das Urteil des Kantonsgerichts zu zwei digitalen Leuchtreklamen (ePanels) an der Hauptstrasse bewerte. Das Gericht hatte die Reklamen für unzulässig erklärt. Lüthi forderte, die ePanels sofort abzuschalten, bis die Unfall-Haftungsfrage geklärt sei. Gemeindepräsidentin Rietschi erklärte: «Die Gemeinderäte handelten bei der Bewilligung in amtlicher Funktion und verstiessen dabei laut Kantonsgericht gegen die Signalisationsverordnung. Im Falle eines Unfalls haftet die Gemeinde.» Eine persönliche Haftung der Gemeinderäte sei nicht möglich, da weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorlägen. Die Gemeindehaftpflicht würde die Kosten eines Unfalls übernehmen.

Kevin Lancashire

Digital Communications and Innovation Manager.

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